AGB

ALLGEMEINES

Diese AGB gelten uneingeschränkt für die Dienstleistungen von Smart Fellows Hundetraining, Hessisch Oldendorf (im Folgenden „Smart Fellows“).

1   VERTRAGSGEGENSTAND

Vertragsgegenstand sind Einzeltraining, Gruppenkurse, Seminare, Aktivitäten und Veranstaltungen für Hund und Halter.
Vor Vertragsbeginn besteht die Möglichkeit sich kostenlos zu den angebotenen Leistungen beraten zu lassen. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gewährleistet werden, da der Erfolg der angebotenen Leistungen im Wesentlichen von der Arbeit des Hundehalters abhängt.
Die Unterrichtsstunden (sowohl Einzel- als auch Gruppenstunden oder Kurse) können sowohl live vor Ort als auch Online stattfinden und müssen nicht von einem bestimmten Trainer durchgeführt werden.

2   TEILNAHMEVORAUSSETZUNG

An dem angebotenen Einzeltraining, Gruppenkursen, Seminaren, Aktivitäten und Veranstaltungen dürfen nur Hunde teilnehmen, die über einen altersgemäß aktuellen Impfschutz verfügen. Dies wird auf dem Anmeldeformular vom Teilnehmer vorab bestätigt. Für jeden teilnehmenden Hund muss außerdem eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Der Hund sollte in einem guten Gesundheitszustand sein. Erkrankungen sollten dem Trainer vor Kursbeginn mitgeteilt werden. Smart Fellows behält sich vor, Teilnehmer oder Hunde, ohne Angaben von Gründen, abzulehnen.

3   VERTRAG/ANMELDUNG

Eine Anmeldung zu Leistungen kann per Smart Fellows Buchungsportal, E-Mail, Facebook oder telefonisch erfolgen. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine eine Rechnung als Bestätigung über die vereinbarte Leistung. Die Anmeldung ist verbindlich. Mit Tätigung von (Teil-) Zahlungen oder Inanspruchnahme der Leistung beginnt der Vertrag.

4   10ER UND 20ER KARTEN

Diese Karten berechtigten den Inhaber zur Teilnahme an 10 oder 20 Gruppenstunden. Ein Weiterverkauf oder Übertrag der Karten an andere Personen ist nicht gestattet. Bei Verdacht auf Missbrauch kann die Einlösung verweigert werden. Eine Auszahlung der Karten bei Nichtnutzung ist nicht möglich.

Absage von Stunden durch den Teilnehmer
Einzel- oder Gruppenstunden, die vom Teilnehmer weniger als 48 Stunden vor Beginn abgesagt werden, werden voll berechnet. Es ist aber möglich in Absprache mit dem Trainer einen Vertreter zu schicken.

Eine Auszahlung/Rückerstattung der nicht genutzten Einzel- und Gruppenstunden aus einem Trainingspaket ist nicht möglich.

Absage von Stunden durch Smart Fellows
Sollten Stunden durch verschulden von Smart Fellows entfallen, wird bei Einzelstunden ein Ersatztermin zur Verfügung gestellt. Bei Gruppenstunden erfolgt die Gutschrift dieser entfallenen Stunde auf die 10er bzw. 20er Karte.

5   GEBÜHREN UND KOSTEN

Kurse und Veranstaltungen
Kosten für Veranstaltungen sind grundsätzlich in allen Werbeträgern und auf der Website von Smart Fellows – www.smartfellows-hundetraining.de – aufgeführt oder können im Vorfeld erfragt werden.

Im Falle des Rücktritts durch den Teilnehmer werden von Smart Fellows für bereits angefallene Aufwendungen/Erwerbsausfall nachstehende Stornierungskosten in Rechnung gestellt.
Sie betragen in Abhängigkeit von der Rücktrittserklärung:

  • bis zwei Wochen vor Beginn des Leistungstermins 40% der Teilnahmegebühr
  • bis eine Woche vor Beginn des Leistungstermins 60% der Teilnahmegebühr
  • ab einer Woche vor Beginn des Leistungstermins erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr

Eine Erstattung von Gebühren für nicht in Anspruch genommene Leistungen ist ausgeschlossen.

Die Gebühr wird nur erstattet, wenn die Veranstaltung durch Smart Fellows abgesagt wird und/oder die vertragliche Leistung ausbleibt. (Eine Erstattung zusätzlicher Kosten jeglicher Art (z.B. Übernachtung, Anfahrt, Dienstausfall etc) erfolgt nicht.)

Nicht eingelöste Lastschriften
Bei nicht eingelösten Laschriften stellt Smart Fellows die angefallene Rücklastschriftgebühr i.H.v. 8,00€ dem Kunden in Rechnung.

6   HAFTUNG

Smart Fellows haftet nur für Schäden, die durch Smart Fellows vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Die Haftungssumme ist auf die Teilnahmegebühr beschränkt. Smart Fellows übernimmt keine Haftung für Schäden, die von Dritten und deren Tieren verursacht werden. Jede/r Teilnehmer/in verpflichtet sich, über eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung zu verfügen. Smart Fellows ist nicht verpflichtet, sich auf die Geltendmachung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung verweisen zu lassen.

7   MITWIRKUNGSPFLICHT

Jeder Teilnehmer/-in ist im Interesse eines reibungslosen Betriebs-/Veranstaltungsablaufes verpflichtet, den Weisungen des verantwortlichen Personals Folge zu leisten. Beanstandungen sind sofort, unter Angabe der Umstände, des Hergangs bzw. der entstandenen Schäden Smart Fellows mitzuteilen. Nach Beendigung des Leistungsanspruches sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen. Smart Fellows behält sich vor, bei ausbleibender Pünktlichkeit des / der Teilnehmer/-in, eine Teilnahme zu untersagen. Eine Rückerstattung der Kosten erfolgt in diesem Fall nicht.

8   WIDERRUF

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum von der gebuchten Leistung zurückzutreten. Dieser Widerruf muss schriftlich erfolgen, nutzen Sie dafür unser Widerrufsformular

9   VERJÄHRUNG VON ANSPRÜCHEN

Ansprüche gegen Smart Fellows verjähren entsprechend den gesetzlichen Richtlinien des BGB.

10   UNWIRKSAMKEIT UND VORBEHALT

Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsinhalte hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge. Eine Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern bleibt nur Smart Fellows vorbehalten.

11   GERICHTSSTAND

Alle Rechtsansprüche, die sich aus einem bestehenden Vertrag ergeben, sind beim zuständigen Amtsgericht / Landgericht geltend zu machen. Gerichtsstand ist Hameln.

Stand 06/2021 – Smart Fellows